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52525 Heinsberg

 

Tel.: 02452 / 9269583


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AGB

 

Stand 08/2019

 

§1 Allgemeines

 

1. Die nachfolgenden AGB´s gelten für alle dem Fotografen (hier magic-photo) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn diesen nicht umgehend widersprochen wird.

2. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle ergesstellten Produkte von magic-photo, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Stil-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.).

 

 

§2 Urheberrecht

 

1. Magic-photo steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von Magic-photo ergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftragsgebers bestimmt.

3. Überträgt Magic-photo Nutzungsrechten an den Werken, ist - sofern nicht außdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Magic-photo.

5. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom Paragrafen §60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Magic-photo, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Magic-photo zum Schadensersatzs.

7. Die Daten (Negative/Dias) verbleiben bei Magic-photo. Eine Herausgabe der Daten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

 

§3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt

 

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder einer vereinbarten Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorar, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten ect.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber eEndverbrauchern weißt Magic-photo die Endpreise incl. Mehrwertsteuer aus.

2. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu bezahlen.Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderungen begleicht. Magic-photo bleibt vorbehalten den Verzug durch Erteilung einer nachfälligen zugehenden Mahnung zu einem früherem Zeitpunkt herbeizufürhen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Daten (Lichtbilder) Eigentum von Magic-photo.

4. Hat der Auftraggeber Magic-photo keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestalltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen - technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Magic-photo behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

§4 Haftung

 

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichem Vertragpflichten stehen, haftet Magic-photo für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Magic-photo haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die Magic-photo oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbei geführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet Magic-photo, wenn nichts anderes Vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Magic-photo verwahrt die Negative und Daten sorgfältig. Magic-photo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative/Daten nach 2 Jahren seit Beendigung des Auftrages zu vernichten. Vor der Vernichtung kann er den Auftraggeber benachrichtigen und ihm die Negative/Daten zum Kauf anbieten.

3. Magic-photo haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der hersteller des Fotomaterials bzw. der Datenträger.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

 

 

§5 Nebenpflichten

 

1. Der Aufraggeber versichert, dass er an allen Magic-photo übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen, die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Aufraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Magic-photo berechtigt, gegebenenfalls Lagerkostenzu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

§6 Leistungsstörung, Ausfallhonorar

 

1. Überlässt Magic-photo dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder/Daten zur Auswahl, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder/Daten innerhalb einer vereinbarten Zeit, auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden bzw. die Daten zu löschen. Die zur Auswahl überlassenen Lichtbilder/Datendürfen nicht vom Auftraggeber ohne zustimmung von Magic-photo verwendet werden. Für verlorene, beschädigte oder ohne Zustimmung genutzte Auswahl-Lichtbilder kann Magic-photo, sofern er den Verlust, die Beschädigung oderNutzung nicht vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Wird die für die Durchführung des Aufrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Magic-photo nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Magic-photo auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass Magic-photo kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Magic-photo auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

3. Liefertermine für Lichtbilder/Daten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Magic-photo bestätigt worden sind. Magic-photo haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

 

§7 Datenschutz

 

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

 

 

§8 Digitale Fotografie

 

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Magic-photo.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

3. Magic-photo ist berechtigt Negative und digitale Daten zu archivieren. Für evtl. Datenverlust übernimmt Magic-photo keinerlei Haftung.

 

§9 Bildbearbeitung

 

1. Die Bearbeitung von Lichtbilder/Daten, analog oder digital, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Magic-photo.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von Magic-photo digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von Magic-photo mit den bildern elektronisch verknüpft sind.

 

§10 Salvatorische Klausel

 

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch gesetzliche Regelungen ersetzt.

 

 

 

 

 

 

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